Impressum & Satzung
Impressum
Karlsruher Tafel e.V.
Nördliche Uferstraße 8
76189 Karlsruhe
Telefon: 0721 501751
E-Mail: information@karlsruher-tafel.de
Vorsitzende: Vera Scholl
Der Verein ist registriert im Vereinsregister der Stadt Mannheim unter der Registernummer VR 2460.
Die Körperschaft Karlsruher Tafel e.V. ist nach §5 Abs.1 Nr.9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach §3 Nr.6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelber steuerbegünstigten mildtätigen Zwecken im Sinne der §§51 ff. AO dient. Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§50 Abs.1 EStDV) auszustellen.
Auszug aus dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Karlsruhe zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer für die Kalenderjahre 2011 bis 2013. Steuernummer 35022/60751 vom 29.10.2013.
Die Website www.karlsruher-tafel.de wird von der Karlsruher Tafel e.V. betrieben. Wir nehmen den Schutz personenbezogener Daten der Nutzerinnen und Nutzer sehr ernst. Wir halten uns an die geltenden Datenschutzgesetze der Länder und des Bundes. Im Sinne der Datensparsamkeit werden Daten nur insofern erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt, wie dies zur Durchführung des der Datenerhebung zugrundeliegenden Zweckes notwendig ist. Deshalb informieren wir Sie an dieser Stelle, welche Daten eventuell erhoben und wofür diese verwendet werden.
Es werden keine Daten erhoben oder gar gespeichert
Satzung der Karlsruher Tafel e.V.
Inhaltsverzeichnis
Name und Sitz
Zweck und Ziel
Sicherung des sozialen mildtätigen Zwecks
Beitritt von Mitgliedern
Austritt von Mitgliedern
Ausschluss von Mitgliedern
Mitgliedsbeitrag
Vorstand
Mitgliederversammlung
Einberufung von Mitgliederversammlungen
Ablauf von Mitgliederversammlungen
Beschlussprotokollierung
§ 1 Name und Sitz
Der Verein trägt den Namen Karlsruher Tafel e.V. Der Verein hat seinen Sitz in Karlsruhe und ist in das Vereinsregister eingetragen.
§ 2 Zweck und Ziel
Die Karlsruher Tafel e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und soziale Zwecke auf überparteilicher Grundlage. Der Satzungszweck des Vereins wird verwirklicht durch die unmittelbare Hilfe hilfsbedürftiger Personen.
Im Rahmen dieser Zielsetzung wird die Karlsruher Tafel e.V. durch unmittelbare Ansprache von natürlichen Personen, Institutionen und juristischen Personen versuchen, nicht mehr benötigte, aber noch verwertungsfähige Nahrungsmittel und andere Gegenstände des unmittelbaren persönlichen Gebrauchs zu sammeln und Bedürftigen, wie Sozialhilfeempfänger, Personen mit geringem Einkommen etc. zukommen zu lassen.
Die Karlsruher Tafel e.V. wird im Sinne dieses Aufgabenkreises auch Öffentlichkeitsarbeitleisten und insoweit Publikationen und Erklärungen herausgeben.
§ 3 Sicherung des sozialen mildtätigen Zwecks
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist ausgeschlossen.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Kosten der Karlsruher Tafel e.V. werden durch Mitgliedsbeiträge und die Annahme vonSpenden sowie die Unterstützung durch Spendenfonds getragen.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durchunverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Alle Inhaber/innen von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
Zur Gewährleistung der Tätigkeit des Vereins können eine Geschäftsführerin / ein Geschäftsführer und darüber hinaus notwendiges Hilfspersonal angestellt werden, wenn der Umfang der Tätigkeit dies erforderlich macht.
Die tatsächliche Geschäftsführung ist auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der Zwecke nach §2 gerichtet und hat den Nachweis darüber durch ordnungsgemäße Buchführung zu führen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fälltdas Vermögen des Vereins an den „Bundesverband Deutsche Tafel e.V.“ in Berlin, der es unmittelbar und ausschließlich zu steuerbegünstigten und gemeinnützigen Zwecken zuverwenden hat. Ein Übertrag des Vermögens bei Auflösung an eine Körperschaft im Ausland ist nicht möglich.
§ 4 Beitritt von Mitgliedern
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat,sowie jede juristische Person. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand.
§ 5 Austritt von Mitgliedern
Ein Mitglied kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand ohne Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderjahres aus dem Verein austreten.
§ 6 Ausschluss von Mitgliedern
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Über den Ausschluss beschließt der Vorstand, wobei eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen Stimmen erforderlich ist.
§ 7 Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Es besteht Beitragspflicht.
§ 8 Vorstand
Der Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, bis zu drei stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführerin/dem Schriftführer und der Schatzmeisterin/dem Schatzmeister. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt, er bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.
Jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes sind zur Vertretung des Vereins berechtigt.
Die Aufgaben des Vorstands werden durch eine Geschäftsordnung geregelt.
§ 9 Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet im Abstand von zwei Jahren statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist oder wenn die Einberufung einer derartigen Versammlung von 1/4 der Mitglieder schriftlich vom Vorstand verlangt wird. Dabei sollen die Gründe angegeben werden.
§ 10 Einberufung von Mitgliederversammlungen
Mitgliederversammlungen werden von der/dem Vorsitzenden, bei deren/dessen Verhinderung von einer/einem stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich einberufen. Dabei ist die vom Vorstandfestgelegte Tagesordnung mitzuteilen. Die Einberufungsfrist beträgt zwei Wochen (Datum des Poststempels oder E-Mail Versandlisten Nachweis.) Die Frist beginnt drei Tage nach Absendung der Einberufung.
§ 11 Ablauf von Mitgliederversammlungen
Die Mitgliederversammlung wird von der/dem Vorsitzenden, bei deren/dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Ist auch diese/dieser verhindert, wählt die Mitgliederversammlung eine Versammlungsleiterin/ einen Versammlungsleiter.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens sieben Personen anwesend sind. Ist sie nicht beschlussfähig, ist innerhalb von vier Wochen erneut eine Mitglieder-versammlung einzuberufen. Diese ist immer beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung geändert und ergänzt werden. Über die Annahme von Beschlussanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen.
Zu Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von 3/4, zur Änderung des Vereinszwecks und zur Auflösung des Vereins eine solche von 9/10 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handaufheben. Es muss schriftlich abgestimmt werden, wenn 1/3 der anwesenden Mitglieder dies verlangt.
Das Wahlverfahren regelt im übrigen die Wahlordnung der Karlsruher Tafel e.V.
§ 12 Beschlussprotokollierung
Beschlüsse sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses in der Niederschrift festzuhalten. Die Niederschrift ist von der Schriftführerin/dem Schriftführer zu unterzeichnen.
Diese Neufassung der vorliegenden Satzung, ersetzt die Fassung vom April 1996. Diese Neufassung wurde bei der Mitgliederversammlung am 25.10.2010, in den Räumen der Karlsruher Tafel, Karlsruhe Nördl.Uferstrasse, zur Abstimmung vorgelegt und einstimmig beschlossen.